Trägerwechsel

Trägerwechsel! Werde mit deiner vorhandenen Erziehungs- oder Projektstelle Teil von NORDWIND Jugendhilfe

Du bist bereits bei einem Träger unter Vertrag, doch es kommt dir immer wieder der Gedanke in den Kopf:

„Was wäre, wenn ich doch mal bei einem anderen Träger anklopfe?“

Einfach mal ein unverbindliches Angebot einholen…

Du bist bereits als Erziehungs- oder Projektstelle tätig, aber…

  • du weißt vielleicht gar nicht, was dein Träger für deine Projekt-/ Erziehungsstelle verhandelt hat und fühlst Dich ausgebeutet?
  • Versprechungen werden nicht eingehalten und du fühlst dich alleine auf weiter Flur und im Stich gelassen?
  • die unterstützenden Leistungen durch deinen Fachdienst des zuständigen Trägers werden nur unbefriedigend umgesetzt?

Sollte einer oder mehrere dieser Aussagen und Fragen zutreffen dann NIMM UNBEDINGT MIT UNS KONTAKT AUF!

Ganz einfach:

  • transparente Tagessätze
  • transparente Entgeltvereinbarungen mit dem Jugendamt
  • einen funktionierenden und erfahrenen Fachdienst
  • hohe Qualitätsstandards in Theorie & Praxis
  • transparente Verwaltungsabläufe
  • direkte Kommunikation mit allen Beteiligten
  • innovatives Dokumentationssystem
  • real überprüfbare Partizipation der Kinder und Jugendlichen
  • Spaß an der Arbeit
  • Raum zur Entwicklung von neuen Ansätzen
  1. Du schreibst an uns eine Bewerbung.
  2. Wir nehmen mit Dir Kontakt auf.
  3. Während des Kennlernprozesses prüfen beide Seiten ob eine gemeinsame Zusammenarbeit tragfähig ist, und welches (veränderte) Leistungsangebot möglich ist.
  4. Sollte alles passen begeben wir uns gemeinsam in den Prozess des Trägerwechsels.

Um von der/dem jeweilig zuständigen Landesregierung/Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis für stationäre Einrichtungen zu erhalten ist es von Nöten, bestimmte Pflichtunterlagen ausformuliert vorzulegen. Auch in diesem Prozess steht das Team von NORDWIND dir zur Seite:

  1. Anpassen der individuellen Konzeption auf NORDWIND
  2. Rückgabe der Betriebserlaubnis durch deinen jetzigen Träger
  3. Anpassen von allen nötigen Verträgen für das Landesamt
  4. Antragsstellung beim zuständigen Landesjugendamt
  5. Einreichen der notwendigen Unterlagen (aktualisiertes Konzept, Brandschutzplanung, Raumplanung, etc.)

Da im Vorfeld bereits eine Betriebserlaubnis existent war dauert der gesamte Prozess des Betriebserlaubnisverfahren im Mittel zwischen 4-12 Wochen. Wir bemühen uns immer individuell mit den zuständigen Jugendämtern und dem noch zuständigem Träger alles bestmöglich abzustimmen, damit es zu keinen Ausfällen von Zahlungen kommt und im besten Fall auch ein Wechsel der Kinder und Jugendlichen vermieden werden kann.

Die Entscheidung auf diese Frage können wir dir / euch definitiv nicht abnehmen. Aber schon alleine die Tatsache, dass du / ihr diese Zeilen bis zum Schluss l(i)est zeugt von einem starken Interesse!

In diesem Sinne schließen wir unsere Informationen zum Thema Trägerwechsel mit einem Zitat aus der Antike:

Nichts im Leben ist beständiger als der Wandel…

wahrscheinlich von Heraklit